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RG, 17.05.1912 - Rep. II. 50/12 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann ein richterliches Protokoll über Errichtung einer öffentlichen Urkunde, worin die Feststellung fehlt, daß es vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen eigenhändig unterschrieben worden ist, von dem Richter durch nachträgliche Beifügung dieser ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliche Urkunde; Nachträgliche Heilung von Formmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 79, 366
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 18.06.2018 - 4 UF 86/17
Nichtigkeit eines Ehevertrags
Dies beeinträchtigt die Wirksamkeit der Beurkundung jedoch ebenso wenig wie das völlige Fehlen eines durch eine Soll-Vorschrift vorgeschriebenen Vermerkes (RGZ 62, 1, 5; RGZ 63, 31, 35; RGZ 79, 366, 368; RG JW 1913, 339; Winkler, § 13 BeurkG Rn 25; Staudinger/Hertel (2017), Beurkundungsgesetz, RdNr.361).